Bodyguard Pfefferspray
Hersteller: | arasan GmbH |
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Hersteller-Nr.: | 2249034 |
EAN-Nr.: | 11222249034 |
Artikel-Nr.: | SW19425 |
Marke: | Bodyguard Pfefferspray |
Pfefferspray BODYGUARD – Effektive Selbstverteidigung mit 10% OC
Ein Klassiker für Ihre Sicherheit
Der BODYGUARD Pfefferspray ist das ideale Mittel zur Selbstverteidigung und passt in jede Jacken- oder Handtasche. Mit einem natürlichen OC-Gehalt von 10% setzt dieser Spray Angreifer für 30-40 Minuten ausser Gefecht. Er ist besonders effektiv durch seinen Breitstrahl, der eine Reichweite von bis zu vier Metern hat.
Warum BODYGUARD?
Viele Pfeffersprays auf dem Markt enthalten künstliches OC oder sparen an der Qualität der Strahlventile. Der BODYGUARD Pfefferspray hingegen setzt auf natürliches OC und eine hochwertige Verarbeitung. Dank der 3-fach stärkeren Wirkung ist er auch bei schwierigen Wetterbedingungen zuverlässig.
Technische Details
- Grösse: Höhe 9 cm, Durchmesser 3,5 cm
- Reichweite des Sprühstrahls: ca. 4 Meter
- Anzahl der Einsätze: 5-10 Sprühstösse
- Inhalt: 40 ml
- OC-Gehalt: 10%
Hinweis: Es wird empfohlen, den BODYGUARD Pfefferspray nach der ersten Anwendung zu ersetzen, da der Sprühkopf nicht mehr gesichert ist.
Sicherheitshinweise
Pfefferspray sollte nur in Gefahrensituationen eingesetzt werden. Bitte beachten Sie die folgenden Sicherheitshinweise:
- H222: Extrem entzündbares Aerosol
- H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten
- H319: Verursacht schwere Augenreizungen
- P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
- P251: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung
Bestimmungen in der Schweiz
Pfeffersprays sind in der Schweiz bewilligungsfrei und dürfen von jeder volljährigen Person gekauft und mitgeführt werden.
Hinweis: Pfeffersprays sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
LEGAL IN DER SCHWEIZ ERHÄLTLICH AB 18 JAHREN
⚠️ Wichtige Hinweise zur Nutzung von Pfefferspray im Ausland
Bevor Sie einen Pfefferspray mit sich führen oder ins Ausland mitnehmen, sollten Sie sich unbedingt über die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes informieren.
🇨🇭 Pfefferspray in der Schweiz
- ✔ Legal & ohne Bewilligung: Pfefferspray gilt in der Schweiz nicht als Waffe.
- ✔ Ab 18 Jahren frei erhältlich: Kann zur Selbstverteidigung mitgeführt werden.
- ✔ Keine Registrierungspflicht: Es gelten keine besonderen Einschränkungen.
🇩🇪 Pfefferspray in Deutschland & anderen Ländern
- ⚠️ Waffengesetz: Pfefferspray unterliegt in Deutschland gesetzlichen Regelungen.
- ⚠️ Nur als Tierabwehrspray erlaubt: Pfeffersprays ohne diese Kennzeichnung benötigen eine behördliche Zulassung.
- ⚠️ Waffenschein erforderlich: Für bestimmte Sprays mit höherer Reichweite und Sprühdauer.
🌍 Nutzung in anderen Ländern
Auch in vielen anderen europäischen und internationalen Ländern gelten strenge Vorschriften für den Besitz und Gebrauch von Pfefferspray:
- 🚫 Einfuhrverbot in einigen Ländern: In gewissen Ländern ist Pfefferspray vollständig verboten.
- ⚠️ Spezielle Genehmigungen: Einige Staaten verlangen eine behördliche Zulassung.
- ⚠️ Reisehinweis: Verstösse gegen das Waffengesetz können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
✅ Fazit
Während Pfefferspray in der Schweiz legal ist, kann der Besitz und die Nutzung im Ausland eingeschränkt oder verboten sein. Prüfen Sie unbedingt die gesetzlichen Vorschriften in Ihrem Zielland, bevor Sie den Spray mitführen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
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